Fragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Kieferorthopädie zusammengestellt. Sollten Sie auf der Suche nach Ihrer Antwort nicht fündig werden, können Sie sich auch gerne bei Ihrem nächsten Besuch an uns wenden.

Therapienotwendigkeit

Zahnfehlstellungen können nicht nur Ästhetik und Selbstwertgefühl beeinträchtigen, sie erschweren zudem die Reinigung. Das Karies- und Parodontoserisiko mit Zahnverlust erhöht sich. Fehlerhafte Zahnkontakte können zu einer Überbelastung und Funktionsstörungen des Kauapparates und zu Kiefergelenksbeschwerden führen. Eine Behandlung des Schiefstandes führt nicht nur zu einem besseren Aussehen, sondern ist auch mit einer Verbesserung der Funktion verbunden.

Behandlungsbeginn

Eine Behandlung startet in der Regel zum Ende des Zahnwechsels der bleibenden Zähne. Zuweilen ist bei ausgeprägten Fehlstellungen eine frühere Behandlung notwendig. Im Zweifelsfall ist eine Untersuchung ratsam. Meist werden die Fehlstellungen allerdings vom Zahnarzt oder Kinderarzt erkannt und zum Kieferorthopäden überwiesen. Bei Erwachsenen ist ein Behandlungsbeginn in jedem Lebensalter möglich.

Behandlungsdauer

Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung, vom Wachstum jedes einzelnen Patienten und auch von der Mitarbeit. Kleinere Korrekturen können innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden. Die durchschnittliche Therapie dauert zwischen drei und vier Jahren. Bei schweren Kieferanomalien kann mehr Zeit erforderlich sein. Der Zeitrahmen wird bei Behandlungsbeginn individuell geklärt.

Behandlungsablauf

Beim ersten Termin wird in einer Untersuchung festgestellt, ob eine Therapie notwendig ist. Bei Behandlungsnotwendigkeit werden bei einem zweiten Termin Gebissabdrücke genommen und Röntgen- und Fotoaufnahmen angefertigt. Nach einer genauen Auswertung wird der individuelle Behandlungsplan erstellt, der bei einem weiteren Termin besprochen wird. Während der Behandlungszeit sind regelmäßige Kontrollsitzungen erforderlich. Nach Abschluss der Behandlung folgt eine Kontrollphase zur Sicherung und Stabilisierung der neuen Zahnstellung.

Behandlungskosten

Die Kosten sind abhängig von der Art der Behandlung und den Regelungen Ihrer Krankenkasse. Privatversicherte Patienten bekommen Gebühren oft beglichen. Beihilfestellen richten sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Kassen. Dort ist die Erstattung von Basisleistungen bis zur Volljährigkeit abhängig vom Bedarfsgrad, ergänzende Zusatzleistungen werden nicht übernommen. Bei Erwachsenen übernimmt die Kasse die Behandlung nur für schwerste Kieferanomalien, die eine kieferchirurgische Operation erforderlich machen.